Kindergartenpädagogin / -pädagoge bei Betriebserfordernis auch Übernahme einer Gruppenführung ODER Pädagogische Assistenzkraft Allgemeine Voraussetzungen :
Österreichische bzw. die Staatsbürgerschaft eines von § 2 Z. 2 bis 4 des Oö. Berufsqualifikationsrichtlinie Anpassungsgesetzes erfassten Staates (z.B. EWR)
Was Sie mitbringen :
- Team- und Kooperationsfähigkeit sowie Flexibilität und Belastbarkeit
- Sensibles Einfühlungsvermögen für die Altersgruppe von U-3 bis 6 Jahren
- Verantwortungsvoller und sensibler Umgang mit Kindern
- Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein
- Bereitschaft zum Dienst in den Ferienzeiten und zum Einspringen für Kolleginnen / Kollegen
- Bereitschaft zum Springer : innendienst sowie zur Frühaufsicht und
- Fortbildungsbereitschaft
Pädagogin / Pädagoge
Als fachliche Voraussetzung ist gemäß § 4 Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik gemäß § 67 lit. d iVm. § 69 SchOG oder der Diplomprüfung im Rahmen eines Kollegs gemäß § 79 Abs. 1 Z. 2 SchOG erforderlich.
Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit (gemäß OÖ. KBBG idgF) und Berücksichtigung der Erkenntnisse der zeitgemäßen Erziehungswissenschaften und des vorliegenden LeitbildesPlanung und Reflexion der Bildungs- und ErziehungszieleBesondere(s) VerantwortungsbewusstseinEigenständigkeit und ZuverlässigkeitKreativität und OrganisationstalentHohe soziale und psychologische Kompetenz und KonfliktfähigkeitGrundlegende EDV-Kenntnisse (z.B. MS-Office) von VorteilPädagogische Assistenzkraft
Als fachliche Voraussetzung ist eine facheinschlägige Grundausbildung (Ausbildung für Assistenzkräfte, Spielgruppenleiter : in, ...) erforderlich.
Erfahrung im Umgang mit KindernHauswirtschaftliche KenntnisseKreativ und praktisch veranlagtUnterstützung der / des gruppenführenden Pädagoginnen / Pädagogen in allen Belangen