Fachärztin/arzt für Kinder- u. Jugendheilkunde (m/w/d)
Das Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Kirchdorf Steyr versorgt jährlich rund 37.300 stationäre und 188.000 ambulante PatientInnen. Mit rund 810 Betten zählt das Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum zu den größten Krankenanstalten Österreichs. Verstärken Sie unser Team am Standort Kirchdorf und arbeiten Sie zukünftig in einer der schönsten Regionen Österreichs.
Unser Angebot:
- gute Zusammenarbeit und ein intensiver Austausch in einem interdisziplinären Team
- Möglichkeiten zur persönlichen Fortbildung und Spezialisierung
- selbstständiges Arbeiten bei abwechslungsreicher Tätigkeit
- familienfreundliche Arbeitszeitmodelle
- gutes Arbeitsklima im Team mit konstruktiver fachspezifischer Kommunikation
- Umgebung und Wohnort bieten eine hohe Lebensqualität und hervorragende Infrastruktur
- individuelle Kinderbetreuung in familiärer Atmosphäre bis zur Kindergartenpflicht (ganzjährig) sowie Sommerkinderbetreuung
- KFL Versicherung (Krankenkasse mit attraktiven Leistungsangeboten)
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Ihre Aufgaben:
- ärztliche Betreuung der ambulanten und stationären PatientInnen bis zu einem Alter von 18 Jahren
- interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen Abteilungen des Klinikums
- Bereitschaft zur Ausbildung von JungmedizinerInnen
- alle ärztlichen Tätigkeiten, die in das Fachgebiet fallen und im Rahmen der Anstaltsordnung vorgesehen sind
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Ihr Profil:
- Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendheilkunde
- breites Fachwissen, optional mit bereits vertiefter Ausbildung im Bereich der Pädiatrie
- Interesse an fachlicher Weiterbildung und Spezialisierung
- Teamgeist, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
- Bereitschaft zur Leistung von Nacht-, Sonn- und Feiertagsdiensten
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Standortübergreifende Besetzung - Hauptdienstort Kirchdorf;
Hr. Prim. Dr. Gerhard Pöppl Leiter der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde Tel. +43 5 055467-24800
Einstufung: FA bzw. FA+ (Bruttojahresgehalt von mindestens EUR 147.400,- inkl. 4 Nachtdiensten, 48 Std./Woche und Zulagen auf Vollzeitbasis, zuzüglich Sonderklassegebühren. Weiters können ggf. Leistungen aus dem Solidaritätsfonds der Ärztekammer beantragt werden.)